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ARBEITSZEIT

  • Gesetzliche Arbeitszeit: 42,50 Std. In manchen Berufen bis zu 45 Std.

  • Unbegrenzte Anzahl von Überstunden mit Aufschlag von 25 % ab der 61. Überstunde, die in einem Kalenderjahr geleistet wird.

  • Keine zusätzliche Entlohnung, wenn die zusätzlich geleistete Arbeitszeit durch Ferien der gleichen Dauer kompensiert wird.