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SOZIALE BEZIEHUNGEN

  • Prinzip des "Arbeitsfriedens" zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft.

  • Eingeschränkte Macht der Gewerkschaften, geringe Mitgliedschaft in den Gewerkschaften.

  • Staatliche Stellen haben eine beratende Rolle für die Unternehmen.

  • Arbeitsvertrag und internes Reglement des Unternehmens sind die entscheidenden

  • Elemente im Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis.

  • Kein Zwang bei einer Entlassung