SOZIALE BEZIEHUNGEN |
- Prinzip des "Arbeitsfriedens" zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft.
- Eingeschränkte Macht der Gewerkschaften, geringe Mitgliedschaft in den Gewerkschaften.
- Staatliche Stellen haben eine beratende Rolle für die Unternehmen.
- Arbeitsvertrag und internes Reglement des Unternehmens sind die entscheidenden
- Elemente im Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis.
- Kein Zwang bei einer Entlassung
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